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Mitglied werden als Sachverständiger kann jedermann (jede natürliche Person), der ein besonderes Fachwissen nachweisen kann und über die persönliche Eignung verfügt. Weiterhin erwartet der BDSH, dass das Mitglied mit den rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen einer Sachverständigentätigkeit vertraut ist. Dazu ist eine Ausbildung zum Sachverständigen nötig, die bei einem anderen, vom BDSH anerkannten Verband oder Ausbildungsträger abgeleistet wurde oder die Teilnahme an einer 3-tägigen Basisschulung, die von unserem Ausbildungspartner (BISW (Berufsbildungsinstitut für Sachverständigenwesens) angeboten wird.

Hier können Sie bequem Ihre Mitgliedschaft beantragen:

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