
Der Mensch
Mein Name ist Dennis Weisbrod ich komme ursprünglich aus der Unternehmensberatung(Gastronomie, Landwirtschaft und Privat) und bin dort auch selbstständig, durch mein breites Kundenspektrum, habe ich viel Erfahrung und bringe diese Erfahrung und den nötigen Wissensschatz mit, in der Erstellung von Gutachten
gerne weiteres über mich und mein Werdegang finden Sie unter: www.DennisWeisbrod.de
Themenfelder
- Ladungssicherung
- Transport, Spedition
- Lager, Verpackung
- Haustechnik
- Hotel und Gaststättengewerbe
- Raumplanung
- Garten- und Landschaftsbau
- Küchen
- Hygiene in der Lebensmittelindustrie
- sonstige
- Land- und Baumaschinen
- Raumausstattung
- Versicherungsschäden
- Risikomanagement
Tätigkeitsschwerpunkte
Sachverständiger für Gastronomie, Landwirtschaft und Privat.
Erstellung von Privat und Versicherungsgutachten, sowie Gerichts- und Wertgutachten
Beweissicherung
Der Gutachter garantiert, dass Sie sich auf eine sachkundige Beweissicherung verlassen können, auch wenn Sie sich später über Ursache und höhe beschweren.
Verlustprozess
Das Schadensgutachten ist nicht nur eine Schadensberechnung, sondern enthält Informationen über das Fahrzeug, den Schadenverlauf, den Reparaturweg und alle mit dem Schaden zusammenhängenden Werte.
Abschreibungen
Nur ein unabhängiges Schadensgutachten kann neben den Reparaturkosten auch kaufmännische Abschreibungen, Wertsteigerungen, Abzüge, Wiederbeschaffungswerte und Restwerte feststellen.
Fiktive Buchhaltung
Das Gutachten ist die Grundlage für die Ermittlung der Schadenshöhe, insbesondere bei fiktiven Rechnungen. Der Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz der notwendigen Aufwendungen, die letztlich nur von Sachverständigen angemessen festgestellt werden können.
Abzug
Im Rahmen der Aufsicht gibt es kaum Ansprüche, die nicht zu einem Abzug von der Aufsichtsversicherung führen. Nur durch die Formulierung fundierter Expertenmeinungen kann man sich erfolgreich verteidigen.
Rechtsprechung
Nach der Rechtsprechung hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens hinzuzuziehen, um eine Benachteiligung des Geschädigten gegenüber dem beaufsichtigten Versicherungsunternehmen auszuschließen. Verzichtet der Versicherer ausdrücklich auf die Einschaltung von Sachverständigen, so gilt auch das Recht, Sachverständige hinzuzuziehen. Es ist nicht das Recht des Angreifers, sondern das Recht des Geschädigten, einen unabhängigen Sachverständigen mit der Beurteilung des Schadens zu beauftragen.
Vorschaden/Altschaden
Sachverständigengutachten weisen eindeutig auf Vorschäden, Verarbeitung nach normen Vergleichung mit dem ist Zustand.
Diese Faktoren können einen erheblichen Einfluss auf den Wert des Sachstandes haben.
Objektivität
Alle Parteien profitieren von qualifizierten Gutachten die erstellt werden. Es stellt sicher, dass Schäden schnell auf „gleicher Basis“ behoben werden können.
Mitgliedschaften
BDSH e.v
VSSE